Kein Aufwand, keine Tickets
Ankündigung, Onboarding, Rückfragen und Lifecycle übernehmen wir. HR bleibt außen vor.
Ein Premium-Smartphone ist der sichtbarste Benefit im Alltag. Company Phone macht ihn möglich — über Gehaltsumwandlung, ohne Kosten für das Unternehmen und ohne Aufwand für HR.
Ø 25 % günstiger für Mitarbeitende · 0 € für den Arbeitgeber · in Tagen live
Gute Mitarbeiter-Benefits haben zwei Eigenschaften: Sie sind sichtbar und sie werden wirklich genutzt. Ein Smartphone erfüllt beides wie kaum ein anderes Extra — es liegt jeden Tag in der Hand. Genau das macht den Smartphone-Benefit zu einem starken Hebel für Mitarbeiterbindung und Recruiting: Er ist konkret, hochwertig und wird im Alltag positiv erlebt.
Company Phone verpackt diesen Benefit in ein fertiges Programm. Mitarbeitende wählen ihr Wunschgerät im Portal und zahlen eine planbare Monatsrate über Gehaltsumwandlung. Das Unternehmen trägt keine Kosten und keinen administrativen Aufwand — und bietet trotzdem ein Extra, das im Wettbewerb um Fachkräfte auffällt.
Das Smartphone-Programm passt für HR, Finance und die Mitarbeitenden gleichermaßen.
Ankündigung, Onboarding, Rückfragen und Lifecycle übernehmen wir. HR bleibt außen vor.
Das Programm finanziert sich vollständig über Gehaltsumwandlung — ohne Mittel aus HR- oder IT-Budget.
Aktuelle iPhones und Galaxys zur privaten Nutzung — auch für die Familie. Planbare Rate, Lieferung nach Hause.
Viele Benefit-Programme scheitern nicht am Nutzen, sondern am Aufwand. Beim Smartphone-Benefit von Company Phone entfällt dieser Aufwand vollständig:
Mitarbeitende registrieren sich per Self-Service mit einem 8-stelligen Code, maximal drei Geräte pro Person, Personalnummer wird beim Onboarding geprüft.
Wir zeigen das Portal, rechnen zwei Beispiele durch und beantworten Ihre Fragen. Keine Vorbereitung, kein Risiko.
Die genannten Ersparnisse („durchschnittlich 25 %, bis zu 40 % möglich") sind Beispielrechnungen auf Brutto-/Nettoeffekt-Basis. Die tatsächliche Höhe hängt im Einzelfall ab von Steuerklasse und Grenzsteuersatz, Sozialversicherungsbeitragspflicht sowie Vertrags- und Eigentumsstruktur des Geräts. Die steuerliche Bewertung einer Bruttoentgeltumwandlung muss im Einzelfall mit Arbeitgeber bzw. Steuerberater geprüft werden. Comms Connect GmbH erbringt keine Steuerberatung im Sinne des § 2 StBerG.