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Bestellung im Portal — kuratiert, intuitiv, in Minuten. Monatsrate sofort sichtbar.
Bieten Sie Ihrem Team ein aktuelles iPhone oder Galaxy als Gehalts-Benefit. Company Phone macht das Diensthandy über Gehaltsumwandlung möglich — vollständig ausgelagert und ohne Kosten für das Unternehmen.
Ø 25 % günstiger für Mitarbeitende · 0 € für den Arbeitgeber · in Tagen live
Ein Diensthandy war lange ein reines Arbeitsmittel — heute ist es einer der sichtbarsten Mitarbeiter-Benefits überhaupt. Wer seinem Team ein aktuelles iPhone oder Galaxy zur privaten Nutzung ermöglicht, punktet bei Recruiting und Mitarbeiterbindung, ohne das Gehaltsgefüge anzufassen. Company Phone verpackt genau das in ein fertiges Programm: Mitarbeitende wählen ihr Wunschgerät, zahlen eine planbare Monatsrate über Gehaltsumwandlung — und das Unternehmen trägt keine Kosten.
Der Effekt ist doppelt: Mitarbeitende bekommen ein Premium-Gerät im Schnitt rund 25 % günstiger als beim Privatkauf, das Unternehmen ein attraktives Extra ohne Budget und ohne administrativen Aufwand. Ankündigung, Onboarding, Lieferung, Rückfragen und Vertragsende übernehmen wir vollständig.
HR bleibt außen vor, Finance stellt kein Budget bereit, IT startet kein Projekt. Der komplette Lebenszyklus des Diensthandys liegt bei uns.
Bestellung im Portal — kuratiert, intuitiv, in Minuten. Monatsrate sofort sichtbar.
Lieferung nach Hause, Rücknahme und Vertragsende — alles inklusive.
Ankündigung, FAQ und Onboarding der Mitarbeitenden übernehmen wir.
Fragen der Mitarbeitenden gehen direkt an unser Team. Kein interner Aufwand.
Pro Person sind maximal drei Geräte möglich, die Personalnummer wird beim Onboarding geprüft. Ohne SCHUFA-Abfrage, Lieferung direkt nach Hause.
Wir zeigen das Portal, rechnen zwei Beispiele durch und beantworten Ihre Fragen. Keine Vorbereitung, kein Risiko.
Die genannten Ersparnisse („durchschnittlich 25 %, bis zu 40 % möglich") sind Beispielrechnungen auf Brutto-/Nettoeffekt-Basis. Die tatsächliche Höhe hängt im Einzelfall ab von Steuerklasse und Grenzsteuersatz, Sozialversicherungsbeitragspflicht sowie Vertrags- und Eigentumsstruktur des Geräts. Die steuerliche Bewertung einer Bruttoentgeltumwandlung muss im Einzelfall mit Arbeitgeber bzw. Steuerberater geprüft werden. Comms Connect GmbH erbringt keine Steuerberatung im Sinne des § 2 StBerG.