1 · Gerät wählen
Im Portal registrieren, Wunschgerät auswählen — die Monatsrate ist sofort sichtbar.
Statt den vollen Kaufpreis privat zu zahlen, bekommen Mitarbeitende ihr Wunschgerät über Gehaltsumwandlung: eine planbare Monatsrate und im Schnitt rund 25 % Ersparnis. Aufgesetzt und abgewickelt von Company Phone.
Ø 25 % günstiger für Mitarbeitende · 0 € für den Arbeitgeber · 24 Monate Laufzeit
Ein Gehaltsextra ist ein zusätzlicher Vorteil, den Mitarbeitende über ihr Gehalt erhalten. Beim Handy funktioniert das über Gehaltsumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts wird in die Nutzung eines aktuellen Smartphones umgewandelt. Weil dabei steuerliche Effekte greifen, wird das Gerät für Mitarbeitende planbar und im Schnitt rund 25 % günstiger als beim klassischen Privatkauf.
Statt einmalig einen hohen Kaufpreis zu stemmen, zahlen Mitarbeitende eine transparente Monatsrate über 24 Monate. Für das Unternehmen entstehen dabei keine Kosten — das Gehaltsextra finanziert sich vollständig aus der Umwandlung.
Vom Login bis zur Lieferung nach Hause — transparent und ohne Überraschungen.
Im Portal registrieren, Wunschgerät auswählen — die Monatsrate ist sofort sichtbar.
Planbare Rate über Gehaltsumwandlung, 24 Monate Laufzeit — auch für die Familie.
Nach 24 Monaten flexibel entscheiden. Support und Abwicklung liegen bei uns.
Das Gehaltsextra ist bewusst einfach gehalten. Konkret heißt das:
Warum die private Nutzung steuerlich begünstigt sein kann, erklärt der Überblick zum steuerfreien Diensthandy nach § 3 Nr. 45 EStG.
Wir zeigen das Portal, rechnen zwei Beispiele durch und beantworten Ihre Fragen. Keine Vorbereitung, kein Risiko.
Die genannten Ersparnisse („durchschnittlich 25 %, bis zu 40 % möglich") sind Beispielrechnungen auf Brutto-/Nettoeffekt-Basis. Die tatsächliche Höhe hängt im Einzelfall ab von Steuerklasse und Grenzsteuersatz, Sozialversicherungsbeitragspflicht sowie Vertrags- und Eigentumsstruktur des Geräts. Die steuerliche Bewertung einer Bruttoentgeltumwandlung muss im Einzelfall mit Arbeitgeber bzw. Steuerberater geprüft werden. Comms Connect GmbH erbringt keine Steuerberatung im Sinne des § 2 StBerG.